Worum geht es bei Anschrift.net?

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Arbeiten mit Blick auf kristallklare Seen, schneebedeckte Berge oder romantische Strände, oder eben auch einfach gemütlich von zu Hause aus – das können sich heutzutage viel mehr Menschen leisten als man denkt. Vor allem, weil nicht mehr jeder Beruf ortsgebunden ist. Es gibt immer mehr Jobs, die man aus dem Homeoffice oder von irgendwo auf der Welt erledigen kann. Auch Freiberufler, Selbstständige und Freelancer sind mittlerweile nicht mehr zwingend auf ein teuer angemietetes Büro angewiesen, in dem sie ständig anwesend sein müssen. Dank Internet, WLAN und mobiler Endgeräte kann man sozusagen überall arbeiten und bleibt dennoch mit dem Chef, den Kollegen oder Kunden verbunden und erreichbar.

Eigentlich sehr praktisch und zeitgemäß. Dennoch ist es nicht jedem Selbstständigen recht, seine Geschäftsanschrift, die gleichzeitig seine Privatadresse ist, zu veröffentlichen. Die Gründe können vielfältig sein, spielen aber auch für diesen berechtigten Wunsch keine Rolle. Wichtig ist nur: Es geht! Man kann auch in solchen Fällen Berufliches von Privatem trennen – Der Impressum-Service Anschrift.net macht’s möglich.

Brauchst du überhaupt ein Impressum?

Jede Person, die online geschäftsmäßig Informationen, Dienstleistungen oder Waren anbietet, oder geschäftsmäßiges oder journalistisches Handeln erkennen lässt, ist verpflichtet anzugeben, wer er ist und wie man ihn erreicht.
Insbesondere muss es Verbrauchern im Konfliktfall möglich sein, die ladungsfähige Anschrift zu erkennen und gegenüber Behörden bzw. Gerichten anzugeben. Andernfalls wäre es Behörden oder Gerichten nicht möglich Kontakt zum Betreiber aufzunehmen und ihn ggf. vorzuladen.

Impressum für YouTube, Facebook, Twitch und Co nötig?

Grundsätzlich könnte es sich bei einem Let’s Play oder einem Livestream um „journalistische und redaktionelle Inhalte“ handeln. Diese könnten impressumspflichtig sein. Spätestens aber, wenn Werbung oder Affiliate-/Partnerprogramme eingebunden werden, ist ein solches Online-Angebot mit sehr großer Wahrscheinlichkeit als „geschäftsmäßig“ einzustufen und damit impressumspflichtig.
Noch eindeutiger wird es, wenn du bezahlte Abonnements hast oder Spenden sammelst.

Was heißt das jetzt für dein Impressum?

Gehen wir davon aus, du nutzt ein unvollständiges oder gar kein Impressum. Wenn jemand sich daran stört, dass du dein Online-Angebot nicht ordentlich gekennzeichnet hast, beauftragt er einen Rechtsanwalt, dich abzumahnen. Es gibt diverse Abmahnverbände, die sich auf Grund der gegebenen Gesetzeslage zumindest in Deutschland und Österreich erfolgreich auf Abmahnungen spezialisiert haben.

Welche Möglichkeiten hast du aus dieser Zwickmühle heraus zu kommen?

Es gibt Vorschriften, welche Angaben ein Impressum enthalten muss. Die ladungsfähige Anschrift ist ein wesentlicher Bestandteil eines Impressums. Die Angabe einer Postfachadresse reicht nicht aus. Auf diese Art wäre nämlich nicht gewährleistet, dass eingehende Post tatsächlich regelmäßig den Empfänger erreicht. Außerdem kann ein Gericht nicht an eine chiffrierte Anschrift zustellen, so dass die Ladungsfähigkeit nicht gegeben ist.

Möglichkeit 1:
Du kannst ein ordnungsgemäßes Impressum erstellen und hoffen, dass niemand aus der Community, ggf. Fans, Stalker, Hater oder verärgerte Kunden, unangemeldet vor deiner Tür stehen.

Möglichkeit 2:
Du kennst eine Person, die deine Sendungen dauerhaft für dich entgegennehmen kann. Dieser Person müsstest du eine entsprechende Postvollmacht ausstellen. Anstelle deiner Anschrift würde nun dein Name und die Anschrift deiner Vertretung im Impressum veröffentlicht. Deine Vertretung sollte an der Anschrift erreichbar sein und ggf. per Postvollmacht Einschreiben oder im Falle eines gerichtlichen Verfahrens Post des Gerichtsvollziehers entgegen nehmen können. Wichtig ist dabei, dass dich die Briefsendung wirklich erreicht. Das Risiko eines persönlichen Besuchs ungebetener Gäste wäre nun von deiner Seite vom Tisch. Deine Vertretung wäre dem Risiko jetzt ausgesetzt.

Möglichkeit 3 – Der Service von Anschrift.net
Du kannst die Dienstleistung auch kaufen. Im Gegensatz zu einem relativ teuren virtuellen Büro bietet dir Anschrift.net genau diese Dienstleistung zu einem günstigen Preis an. Du erhältst eine Anschrift, unter der deine Briefsendungen angenommen werden und an die ein Gericht zustellen kann. Deine Post wird digitalisiert und als durchsuchbare PDF-Datei zum Abruf in dein Anschrift.net- Kundenkonto eingestellt. Unser Service ist aus strategischen Gründen für den deutschen Markt konzipiert, aber prinzipiell für Kunden aus der ganzen Welt nutzbar. Shopbetreibern mit physischen Artikeln können wir ebenfalls eine ladungsfähige Anschrift, jedoch keine Anschrift für Warenrücksendungen anbieten.

  • Für die Erstellung eines Impressums gibt es inzwischen zahlreiche Online-Generatoren. Falls du eine rechtssichere Auskunft benötigst, ob oder wie du ein Impressum erstellen musst, wende dich bitte an einen Anwalt deines Vertrauens.

So funktioniert´s

Die Nutzung von Anschrift.net ist sehr einfach. Deine ladungsfähige Anschrift ist nur ein paar Mausklicks entfernt.

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