Die Kundenzufriedenheit hat bei uns oberste Priorität. Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen.
Ja, das kannst du selbstverständlich.
Selbstverständlich kannst du das gerne tun, egal ob Privatperson, Partnerschaft, Verein, Einzelunternehmen, GmbH oder jede sonstige Gesellschaftsform.
Gewerbliche Shopbetreiber mit Warensendungen benötigen eine Adresse zur Rücksendung von Waren.
Hierzu kann unsere Anschrift nicht verwendet werden. Es werden Briefsendungen und Einschreiben, jedoch keine Warensendungen entgegen genommen.
Ja, selbstverständlich kannst du unseren Service weltweit in Anspruch nehmen.
Bei Anschrift.net erhältst du einen Impressumservice zum Flatrate-Preis. Die Kosten für die Annahme eingehender Briefsendungen, für das Scannen und für den Online-Abruf sind inklusive. Du kannst deine Anschrift für alle deine Projekte nutzen z.B. für deine Bücher, deine Website und deine Social-Media-Auftritte. Auch die Verwendung mehrerer Pseudonyme ist möglich. Es gibt keine langen Verträge oder Kündigungsfristen. Falls du Post im Original nachsenden lassen möchtest, kannst du dies gegen eine Versandkostenpauschale in Höhe von 5,00 € aus dem Kunden-Konto heraus veranlassen. Für mehr Postnachsendungen gibt es natürlich einen Staffelpreis.
Die einfache Struktur macht Anschrift.net zu einem starken Partner und einzigartigen, preislich ungeschlagenen Impressumservice.
Bei uns gibt es keine Kündigungsfristen. Falls du einen gebuchten Service nicht mehr benötigst, kannst du ihn einfach per „Knopfdruck“ in deinem Kunden-Konto abbestellen. Für den Service fallen dann keine Kosten mehr an. Er endet automatisch mit Ablauf des gebuchten Zeitraums.
Bis zum Ende des Zeitraums kannst du den Service weiterhin wie gewohnt nutzen. Du kannst dich auch gern noch umentscheiden und den Service einen Monat lang zu den bisherigen Konditionen wieder aktivieren, als wäre nichts gewesen.
Ja, unser Dienstleistungsvertrag wird im Rahmen der Bestellung vorbehaltlich einer Prüfung online geschlossen.
Es wird vorrangig geprüft, ob dein Name bzw. dein Pseudonym an der Anschrift bereits in Verwendung oder verfügbar sind. Deine Bestellung wird in der Regel innerhalb weniger Stunden bearbeitet. Sobald du eine Auftragsbestätigung mit Angabe der ladungsfähigen Anschrift erhalten hast, kannst du die gebuchte Anschrift bzw. alle gebuchten Services sofort nutzen.
Ja, die Anschrift darf für das Impressum in allen Medien, auch in Printmedien verwendet werden.
Bei der Verwendung unserer ladungsfähigen Anschriften ist stets das Veröffentlichungsdatum der Medien entscheidend. Dies gilt sowohl für Printmedien, als auch für digitale Medien.
Medien, die nicht in Echtzeit publiziert werden, wie Bücher oder E-Books enthalten die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Impressumsangaben in der Regel auf unbestimmte Zeit. Im Falle einer Vertragsbeendigung mit Anschrift.net ändert sich daran natürlich nichts. Lediglich die Annahme und Bereitsstellung der Post wird nach der Vertragsbeendigung von uns nicht mehr gewährleistet. Aus diesem Grund müssen anschließend veröffentlichte Werke ein aktualisiertes Impressum enthalten.
In Echtzeitmedien hingegen, z.B. auf Webseiten oder in sozialen Netzwerken, ist das Impressum stets aktuell zu halten, um die Kontaktaufnahme mit der verantwortlichen Person zu ermöglichen. Im Falle einer Vertragsbeendigung mit Anschrift.net wäre spätestens zum Vertragsende das Impressum auf diesen Präsenzen zu aktualisieren.
Die Antwort lautet JEIN.
Wenn du eine andere Person oder einen Dienstleister mit dem Empfang deiner Briefsendungen beauftragst, solltest du generell deinem Empfangsbevollmächtigten eine Postvollmacht / Empfangsvollmacht ausstellen. Andernfalls wird es sehr wahrscheinlich zu Schwierigkeiten bei der Übergabe von Einschreiben kommen.
Im Bestellvorgang bei Anschrift.net wird elektronisch ein Dienstleistungsvertrag mit dir geschlossen, der eine Empfangsvollmacht enthält und darüber hinaus das Öffnen, die Digitalisierung und Bereitstellung deiner Sendungen in dein Kundenkonto regelt.
Anbieter von repräsentativen Adressen müssen stets eine aktuelle und im Original unterzeichnete Vollmacht an der gebuchten Anschrift vorhalten, wenn die Ladungsfähigkeit in Vertretung durch den Dienstleister sichergestellt werden soll.
Anschrift.net bietet speziell als Impressum-Service sogenannte c/o- Anschriften an. Dies bedeutet, dass du als Adressat bestimmst, dass der im c/o benannte Empfänger deine Briefsendungen stellvertretend für dich erhalten soll. Gegenüber dem Briefzusteller haben wir uns nun als c/o bevollmächtigter Empfänger zu legitimieren.
Aus diesem Grund können wir stets deine Briefsendungen und Einschreiben annehmen. Dies gilt selbst dann, wenn Briefsendungen an ein dem Briefzusteller unbekanntes Pseudonym, z.B. einem als Autor verwendeten Name gerichtet sind.
Sollte ein Beamter / eine Beamtin im Rahmen einer persönlichen Übergabe eines Schriftstücks tatsächlich aus dem Sachverhalt heraus deine Identität kennen und auf deine Empfangslegitimation bestehen, werden wir in diesem Fall eine aktuelle Empfangsbestätigung anfordern.
Unsere Anschriften sind optimal geeignet für die Verwendung in Impressen, sowohl in Print- als auch in digitalen Medien.
Du kannst unsere Anschrift als Geschäftsanschrift im Impressum deiner Websites, auf Verkaufsportalen, Videoportalen etc. verwenden. Genau dafür ist die Anschrift da. Darüber hinaus kannst du die Anschrift auch gegenüber Gerichten und Behörden als ladungsfähige Anschrift verwenden. Die Registrierung eines Firmensitzes oder Wohnsitzes, einer Niederlassung oder Zweigniederlassung auf diese Adresse ist nicht möglich.
Du darfst die Anschrift auch nicht beim Handelsregister angeben. Unser Dienst beschränkt sich auf die Umsetzung der Voraussetzungen einer ladungsfähigen Anschrift durch die Postannahme und die Weiterleitung eventueller Briefe an dich in digitaler Form.
Wir bieten keinerlei Wohnadressen an.
Anders als der Impressum-Service Anschrift.net sollen Anbieter von repräsentativen Adressen in der Regel suggerieren, dass du als deren Kunde und Adressat deinen Geschäftssitz oder zumindest eine Geschäftsanschrift an der renommierten Anschrift hast und dort anzutreffen bist. Deshalb muss der Dienstleister stets eine aktuelle und im Original unterzeichnete Vollmacht von dir am gebuchten Standort vorhalten, wenn die Ladungsfähigkeit in Vertretung durch den Dienstleister sichergestellt werden soll.
Diese Vorgehensweise eignet sich besonders für Startups ohne eigenes Büro, die vorübergehend eine ladungsfähige Anschrift für die Eintragung im Handelsregister und gegenüber Behörden benötigen oder vorübergehend aus Kostengründen nur einen Coworking-Arbeitsplatz mieten möchten.
Für Kundengruppen, die langfristig ladungsfähige Anschriften benötigen, wie z.B. für Autoren oder Einzelunternehmern ist diese Lösung anders als beim Impressum-Service Anschrift.net meist aufgrund des hohen Preisniveaus ungeeignet. Zudem entsteht unnötiger Aufwand, weil die Postvollmacht ständig zu aktualisieren wäre.
In Foren ist die Annahme weit verbreitet, dass eine beim Vertragsabschluss einmalig abgegebene Empfangsvollmacht für unbestimmte Zeit die Ladungsfähigkeit „rechtlich korrekt“ sichern würde. Tatsächlich jedoch wird keine verbeamtete Person eine veraltete oder undatierte Vollmacht akzeptieren.
Der Impressum-Service Anschrift.net hat im Gegensatz zu Anbietern o.g. Branche nicht das Anliegen, dir als Adressat eine repräsentative Adresse zu beschaffen. Bei uns bekommst du eine c/o Anschrift, in welcher unser Service an einem von dir gewähltem Standort als Empfänger eingesetzt wird. An den angebotenen Standorten können nun Briefsendungen für dich an unserem Empfang persönlich übergeben werden. Zudem steht vor Ort ein Briefkasten für den Einwurf von Briefsendungen und Einwurfeinschreiben zur Verfügung.
Da unser Service per c/o bereits in den Briefsendungen als Empfänger deklariert wurde, entfällt nun das Erfordernis einer stets aktuellen Vollmacht des eigentlichen Adressaten.
Unsere ladungsfähigen Anschriften eignen sich insbesondere für Langzeitkunden, wie Blogger, Einzelunternehmer, Freelancer, freie Journalisten, Künstler, Let´s-Player, Selfpublisher sowie Vereine und können im Impressum in allen Printmedien und digitalen Medien verwendet werden.
Ja, das kannst du gern tun. Damit wird deine private Anschrift bei Whois-Abfragen nicht übermittelt. Unsere Anschrift entspricht den Bestimmungen von Domain-Registrierungsstellen.
Es wird eine Kopie eines Ausweisdokuments benötigt. Es muss nicht zwingend der Personalausweis sein.
Ja, du kannst gern ein oder mehrere Pseudonyme verwenden. Bitte gib während der Bestellung dein Pseudonym im Feld „Firmenname“ und deinen tatsächlichen Namen im Namenfeld an. So ist es uns möglich deinem Kunden-Konto eingehende Briefpost sowohl an das Pseudonym als auch an deinen eigentlichen Namen zuzuordnen. Pseudonyme, die nicht in der Rechnungsanschrift ausgewiesen werden sollen, gibst du bitte nicht im Feld „Firmenname“, sondern unter „Anmerkungen“ an.
Eingetragene Künstlernamen akzeptieren wir wie Realnamen. Beachte aber: Falls Postnachsendungen des Künstlers von uns an den Realnamen gewünscht sind, musst du uns auch deinen Realnamen angeben. In diesem Fall verfahre bitte mit dem Künstlernamen wie mit einem Pseudonym.
Achtung: Sofern du impressumspflichtig bist, bist du sehr wahrscheinlich gesetzlich verpflichtet in deinem Impressum deinen Namen oder eingetragenen Künstlernamen zu kommunizieren. Lediglich in der Anschrift im Impressum reicht dein Pseudonym aus, da wir die Zustellung gewährleisten.
Unsere Anschriften sind wie folgt aufgebaut:
Dein Name, Organisation oder Pseudonym
c/o Block Services
Straße Nr.
PLZ Ort
Unter der Anschrift befindet sich nicht nur unser Briefkasten, sondern auch ein tagsüber besetzter Empfang.
Wir bieten ausdrücklich keine reinen Briefkastenadressen ohne c/o als sogenannte „repräsentative Adresse“ oder „Kanzleiadresse“ an und verwenden auch keine hierfür typischen Postumleitungen. Bei uns wird eingehende Post tatsächlich unter der gebuchten Anschrift entgegengenommen oder in unseren physischen Briefkasten eingeworfen.
Bei der Anschrift in London handelt es sich natürlich um das UK- Anschriftenformat. Dort ist noch eine weitere Zeile mit Angabe der Etage und des Büros erforderlich, also „4th Floor, Silverstream House“.
Deine hier nicht öffentlich beworbene Anschrift findest du in der Auftragsbestätigung, sowie im Kundenkonto unter „Meine Anschriften“.
Sofern durch Ermächtigung und gerichtliche Genehmigung nach §112 BGB oder durch anderweitige Entscheidung eine unbeschränkte Geschäftsfähigkeit vorliegt, nehmen wir deine Bestellung trotz Minderjährigkeit gern an. Lade hierzu bitte ein Ausweisdokument und die auf deinen Namen lautende Gewerbeanmeldung, den gerichtlichen Beschluss oder einen anderen eindeutigen Nachweis deiner unbeschränkten Geschäftsfähigkeit nach der Bestellung im Kundenkonto hoch.
Andernfalls sind minderjährige Personen mangels unbeschränkter Geschäftsfähigkeit nicht berechtigt ein Impressum zu führen. Daher ist die Bestellung einer Anschrift durch Minderjährige selbst dann nicht sinnvoll, wenn ein Vormund seine Einwilligung erteilen würde und werden kategorisch abgelehnt.
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Bitte kontaktiere uns. Wir beantworten dir gern deine Frage. Zudem ergänzen wir von Zeit zu Zeit diese FAQ-Seite.