Die Kundenzufriedenheit hat bei uns oberste Priorität. Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen.
Wir erbringen Leistungen gegenüber Privatpersonen, Partnerschaften, Vereinen, Einzelunternehmen, Personengesellschaften und auch Kapitalgesellschaften.
Briefsendungen und Einschreiben sowie behördliche und gerichtliche Sendungen werden von uns angenommen. Der Empfang wird bei Bedarf quittiert. Alle deine Sendungen werden digitalisiert und sind dann in deinem Kundenkonto abrufbar. Über neue Post informieren wir dich stets per E-Mail.
Seit dem 01.01.2022 kannst du unseren Service in Anspruch nehmen, wenn du Leistungsempfänger mit Sitz bzw. Anschrift in einem EU-Mitgliedsstaat bist. Vor diesem Zeitraum waren unsere Leistungen weltweit buchbar.
Bei Anschrift.net bekommst du einen Impressum-Service zum Flatrate-Preis. Die Kosten für die Adresse samt Annahme eingehender Briefsendungen und deren Digitalisierung sowie der Online-Abruf sind inklusive.
Du kannst die Anschrift für alle deine Projekte nutzen z.B. für deine Bücher, deine Website und deine Social-Media-Kanäle. Die Verwendung auf Rechnungsbelegen ist theoretisch auch möglich, falls du das möchtest.
Auch ein oder mehrere Pseudonyme sowie Künstlernamen können kostenfrei im Kundenkonto hinterlegt werden.
Bei uns gibt es keine langen Verträge oder Kündigungsfristen. Alle unsere Verträge basieren auf dem Prepaid-Prinzip.
Falls du Post im Original nachsenden lassen möchtest, kannst du dies gegen eine Versandkostenpauschale aus dem Kunden-Konto heraus veranlassen. Eine gewöhnliche Nachsendung kostet 5,00 €. Für gesammelte Postnachsendungen gibt es natürlich einen Staffelpreis. Die Preise für Zusatzleistungen, Warensendungen etc. findest du im Kundenkonto.
Unsere einfache Struktur macht Anschrift.net zu einem starken Partner und einzigartigen, preislich unschlagbaren Impressum-Service.
Bei uns gibt es keine Kündigungsfristen. Falls du einen gebuchten Service nicht mehr benötigst, kannst du ihn einfach per „Knopfdruck“ in deinem Kunden-Konto unter „Meine Anschriften“ abbestellen. Für den Service fallen dann keine Kosten mehr an. Er endet automatisch mit Ablauf des gebuchten Zeitraums.
Bis zum Ende des Zeitraums kannst du den Service weiterhin wie gewohnt nutzen. Du kannst dich auch gern noch umentscheiden und den Service einen Monat lang zu den bisherigen Konditionen wieder aktivieren, als wäre nichts gewesen.
Im Anschrift.net- Kundenkonto kannst du im Menü „Kreditkarten“ jederzeit Zahlungsmittel hinzufügen oder löschen. Wähle ein Zahlungsmittel als Standard aus, um künftige Zahlungen damit abzuwickeln. Gängige Zahlungsarten wie Google Pay, Apple Pay, virtuelle Kreditkarten z.B. von N26 werden genauso unterstützt, wie klassische Kreditkarten. Grundvoraussetzung ist lediglich, dass bei der Buchung die Zahlungsart „Kreditkarte“ ausgewählt wurde.
Zahlst du per PayPal-Abonnement, folge dem Link zum Zahlungsanbieter PayPal, um die Zahlungsquelle anzupassen: https://www.paypal.com/myaccount/autopay
Auch ein Wechsel der Zahlungsart ist möglich:
Um von PayPal zur Kreditkartenzahlung zu wechseln oder umgekehrt, logge dich zunächst in dein Kundenkonto ein. Gehe dort zu „Meine Anschriften“ und wähle das betreffende Abonnement aus. Klicke auf „Kündigen“. Das Abonnement wird nun beendet. Klicke nun an gleicher Stelle auf „Anschrift wieder bestellen“. Du gelangst nun zur Kasse und kannst eine neue Zahlungsart hinterlegen.
Weitere Möglichkeit:
Wir bieten monatliche, halbjährliche und jährliche Zahlweise an. Möchtest du das Zahlungsintervall ändern, gehe im Kundenkonto zu „Meine Anschriften“ und wähle das betreffende Abonnement aus. Klicke nun auf „Laufzeit ändern“ um das gewünschte Zahlungsintervall auszuwählen. Nun wirst du zur Kasse weitergeleitet. Bei Bedarf kann nun eine neue Zahlungsmethode eingerichtet werden.
Hinweis:
Bei jährlicher Zahlungsweise kannst du alternativ auch die Zahlungsart „Banküberweisung“ wählen und bequem überweisen oder einen Dauerauftrag bei deiner Bank einrichten.
Ja, nach Abschluss der Buchung und des Legitimationsprozesses kannst du bei einer Bestellung bis 20:00 Uhr mit einer Auftragsbestätigung noch am selben Tag rechnen. In der Regel dauert die Bearbeitung einige Minuten bis Stunden. Die Adresse bzw. unser Impressum-Service steht dir dann sofort zur Verfügung.
Ja, die Anschrift darf für das Impressum in allen Medien, auch in Printmedien verwendet werden.
Bei der Verwendung unserer ladungsfähigen Anschriften ist stets das Veröffentlichungsdatum der Medien entscheidend. Dies gilt sowohl für Printmedien, als auch für digitale Medien. Die Verwendung der Anschrift in der aktuellen Ausgabe bereits unter anderer Anschrift erschienener Werke ist zulässig.
Medien, die nicht in Echtzeit publiziert werden, wie Bücher oder E-Books enthalten die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Impressumsangaben in der Regel auf unbestimmte Zeit. Im Falle einer Vertragsbeendigung mit Anschrift.net ändert sich daran natürlich nichts. Lediglich die Annahme und Bereitstellung der Post wird nach der Vertragsbeendigung von uns nicht mehr gewährleistet. Aus diesem Grund müssen anschließend veröffentlichte Werke ein aktualisiertes Impressum enthalten.
In Echtzeitmedien hingegen, z.B. auf Webseiten oder in sozialen Netzwerken, ist das Impressum stets aktuell zu halten, um die Kontaktaufnahme mit der verantwortlichen Person zu ermöglichen. Im Falle einer Vertragsbeendigung mit Anschrift.net wäre spätestens zum Vertragsende das Impressum auf diesen Präsenzen zu aktualisieren.
Ja, du kannst den Impressum-Service mit einem gültigen Kundenkonto für alle deine Projekte nutzen.
Nutze die Anschrift auf deinen Websites, für Social-Media und auch im Impressum von Büchern.
Ausgeschlossen sind lediglich Medien, die gegen geltendes Recht verstoßen, rassistisch, diskriminierend oder hetzend sind.
Virtuelles Büro
Unternehmen haben die Möglichkeit eine Geschäftsadresse als ladungsfähige Adresse im Impressum zu verwenden. Hierzu reicht vom Prinzip her bereits ein Briefkasten aus, an den ein Gericht zustellen kann. Wenn ein Dienstleister einen solchen Briefkasten betreibt bzw. die Post in Vertretung annimmt und an den eigentlichen Adressaten weiterleitet, handelt es sich um ein sogenanntes „Virtuelles Büro“.
Anbieter virtueller Büros können dir eine repräsentative Geschäftsadresse bereitstellen, in dem sie deinen Firmennamen an ihre Briefkastenanlage anbringen. Alternativ kann der gewerbliche Briefkasten auch nur mit dem Namen des Anbieters beschriftet sein und deine Post per c/o-Angabe an ihn adressiert werden.
Die Anmeldung einer Betriebsstätte an einer solchen virtuellen Adresse ist in Deutschland nicht gestattet, da reine Briefkastenfirmen verboten sind.
Die Verwendung als ladungsfähige Geschäftsadresse ist für ein bestehendes Unternehmen hingegen problemlos möglich und auch gängig. Eine Behörde bzw. ein Gericht kann bei Bedarf den Firmensitz anhand der übrigen Pflichtangaben im Impressum, z.B. anhand der Handelsregisternummer eindeutig bestimmen.
Bei Privatpersonen geht man grundsätzlich davon aus, dass sie an ihrer ladungsfähigen Anschrift tatsächlich anzutreffen sind. Das ist bei einem virtuellen Büro jedoch aufgrund fehlender Räumlichkeiten oft nicht möglich. Daher richten Anbieter virtueller Büros ihre Leistungen in der Regel explizit auf Unternehmen aus.
Da gewerbetreibende Personen z.B. Kleinunternehmer im rechtlichen Sinne Privatpersonen sind und auch steuerrechtlich so behandelt werden, ist rechtlich umstritten, ob dieser Personenkreis hinsichtlich dessen Ladungsfähigkeit an einer virtuellen Adresse mit einem Unternehmen gleichgesetzt werden kann.
Noch umstrittener ist die Ladungsfähigkeit von Privatpersonen mit Einnahmen aus selbständiger und/oder nichtselbständiger Tätigkeit über ein virtuelles Büro. Schließlich handelt es sich bei diesem Personenkreis (Künstler, Autoren etc.) nicht einmal um einen Gewerbebetrieb im eigentlichen Sinne.
Einige Anbieter virtueller Büros bewerben auch den umstrittenen Personenkreis unter Einbeziehung anwaltlicher Stellungnahmen. Ein entscheidendes Urteil zu dieser Thematik steht derzeit aus.
Zumindest Unternehmen haben die Möglichkeit mit Hilfe eines virtuellen Büros rechtssicher und günstig an eine ladungsfähige Geschäftsadresse zu gelangen, die im Impressum geführt werden kann.
Coworking-Space
Coworking bedeutet „nebeneinander arbeiten“. Anbieter von Coworking-Spaces bieten dir in der Regel fertig eingerichtete Büros mit Internet zur Miete, aber auch gemeinschaftlich nutzbare Arbeitsflächen an. Auch das Co-Living wird immer beliebter. Hierbei werden dir neben Arbeitsflächen auch möblierte Wohnräume angeboten, die zum Teil privat und vergleichbar mit einer klassischen Wohngemeinschaft in Teilen gemeinschaftlich genutzt werden können.
Die angebotenen Räumlichkeiten können sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen z.B. für Home-Office genutzt werden. Die Registrierung eines Firmensitzes und auch die Ladungsfähigkeit stellt hier kein Problem dar.
Die monatlichen Kosten belaufen sich in der Regel auf einen dreistelligen bis vierstelligen Betrag. Damit liegen die Kosten ein Vielfaches höher als bei einem virtuellen Büro.
Ideal für Firmen und Personen, die zeitweise komplett eingerichtete Räumlichkeiten benötigen.
Impressum-Service
Ein Impressum-Service stellt dir eine ladungsfähige Anschrift für dein Impressum zur Verfügung und nimmt deine Post entgegen.
Alternativ ist auch eine gewöhnliche Postnachsendung möglich. Aus diesem Grund ist ein Impressum-Service auch bei Remote-Workern beliebt, die sich nicht ständig an ihrem Wohnsitz aufhalten.
Eingehende Kundenpost wird beim Impressum-Service in der Regel zunächst in digitaler Form zum Abruf bereitgestellt, kann aber optional im Original angefordert werden.
Der Impressum-Service Anschrift.net wird betrieben von der Workspace & Co-Living-Betreiberin COCENTER GmbH. Kunden des Impressum-Service Anschrift.net profitieren von den Vorteilen eines virtuellen Büros hinsichtlich der Preisgestaltung sowie von der physischen Präsenz und Ladungsfähigkeit vom optionalen Coworking.
Ideal für alle Personen, die eine preiswerte ladungsfähige Adresse ohne Räumlichkeiten benötigen und nur bei Bedarf Gäste empfangen bzw. optional auf vorhandenen Workspace zugreifen möchten.
Warensendungen nehmen wir prinzipiell nicht entgegen.
Falls doch einmal eine Warensendung abgestellt oder in den Briefkasten eingeworfen wird, kannst du im Kundenkonto selbstverständlich die Nachsendung beauftragen.
Gewerbliche Shop-Betreiber können unseren Impressum-Service ebenfalls nutzen. Allerdings ist für den Versand physischer Waren eine separate Retourenanschrift erforderlich, die in der Regel als Absender dient.
Wenn du eine andere Person oder einen Dienstleister mit dem Empfang deiner Briefsendungen beauftragst, solltest du generell deinem Empfangsbevollmächtigten eine Postvollmacht / Empfangsvollmacht ausstellen. Dies erleichtert die Annahme deiner Post.
Im Bestellvorgang bei Anschrift.net wird elektronisch ein Dienstleistungsvertrag mit dir geschlossen, der eine Empfangsvollmacht enthält und darüber hinaus das Öffnen, die Digitalisierung und Bereitstellung deiner Sendungen in dein Kundenkonto regelt.
Anschrift.net bietet speziell als Impressum-Service sogenannte c/o- Anschriften an. Dies bedeutet, dass du als Adressat bestimmst, dass der im c/o benannte Empfänger deine Briefsendungen stellvertretend für dich erhalten soll. Gegenüber dem Briefzusteller haben wir uns nun als c/o bevollmächtigter Empfänger zu legitimieren.
Eine Postvollmacht ist also durchaus sinnvoll. Sie ist jedoch kein Bestandteil der Zivilprozessordnung. Dennoch findet sie gern Erwähnung in der Argumentationslinie von Rechtsanwälten hinsichtlich der umstrittenen Verwendung von virtuellen Büros durch natürliche Personen.
Du kannst unsere Anschrift als ladungsfähige Geschäftsanschrift im Impressum deiner Websites, auf Verkaufsportalen, Videoportalen etc. verwenden. Genau dafür ist die Anschrift da. Darüber hinaus kannst du die Anschrift auch gegenüber Gerichten und Behörden als ladungsfähige Anschrift verwenden.
Die Registrierung eines Firmensitzes oder Wohnsitzes, einer Niederlassung oder Zweigniederlassung auf diese Adresse ist nicht möglich.
Du darfst die Anschrift auch nicht beim Handelsregister angeben. Unser Dienst beschränkt sich auf die Umsetzung der Voraussetzungen einer ladungsfähigen Anschrift durch die Postannahme und die Weiterleitung eventueller Briefe an dich in digitaler Form.
Wir bieten keinerlei Wohnadressen an.
Ja, bitte gib bei der Bestellung deine letzte Wohnadresse oder einen Empfangsberechtigten an. Alternativ kannst du im Feld „Straße“ auch „ohne festen Wohnsitz“ eintragen und die Postleitzahl und den Ort deines Aufenthaltes angeben. Im Zweifelsfall trage bitte den Ort 86551 Aichach ein.
Ja, das kannst du gern tun. Damit wird deine private Anschrift bei Whois-Abfragen nicht übermittelt. Unsere Anschrift entspricht den Bestimmungen von Domain-Registrierungsstellen.
Es wird zur Identitätsfeststellung und Altersprüfung die Kopie eines amtlichen Dokuments benötigt, aus dem zumindest der vollständige Name, das Geburtsdatum und die ausstellende Behörde hervorgeht.
Hierfür bieten sich der Personalausweis oder Reisepass aber auch andere amtliche Dokumente an.
Eine verschlüsselte Übertragung wird gewährleistet, in dem das fotografierte oder gescannte Dokument aus dem Kundenkonto heraus hochgeladen wird.
Ja, du kannst gern ein oder mehrere Pseudonyme verwenden. Pseudonyme können während des Bestellprozesses angegeben werden. Eine nachträgliche Bekanntgabe ist per E-Mail jederzeit möglich. Dir kann nun eingehende Briefpost sowohl an das Pseudonym als auch an deinen eigentlichen Namen zugeordnet werden. Pseudonyme werden nicht auf Rechnungen ausgewiesen, sofern Sie nicht im Feld „Firmenname / Organisation“ eingetragen werden.
Eingetragene Künstlernamen akzeptieren wir wie Realnamen. Beachte aber: Falls Postnachsendungen des Künstlers von uns an den Realnamen gewünscht sind, musst du uns auch deinen Realnamen angeben. In diesem Fall verfahre bitte mit dem Künstlernamen wie mit einem Pseudonym.
Achtung: Während Autoren unter Pseudonym schreiben können, ist auf impressumspflichtigen Internetpräsenzen ein realer Name im Impressum anzugeben. Auch die Verwendung eines eingetragenen Künstlernamens ist nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr zulässig.
Pseudonyme oder ein Künstlername können aber weiterhin für normale Post oder auch zusätzlich in einer Ladungsfähigen Anschrift angegeben werden, z.B. um Zuschriften leichter verschiedenen Social-Media-Kanälen zuordnen zu können. Die Wahl des Pseudonyms darf aber nicht irreführend sein.
Unsere Anschriften sind wie folgt aufgebaut:
Dein Name, Organisation oder Pseudonym
c/o Block Services
Straße Nr.
PLZ Ort
oder
Dein Name, Organisation oder Pseudonym
c/o COCENTER
Straße Nr.
PLZ Ort
Unter der jeweilgen Anschrift befindet sich nicht nur unser Briefkasten, sondern auch ein tagsüber besetzter Empfang.
Sofern durch Ermächtigung und gerichtliche Genehmigung nach §112 BGB oder durch anderweitige Entscheidung eine unbeschränkte Geschäftsfähigkeit vorliegt, nehmen wir deine Bestellung trotz Minderjährigkeit gern an. Lade hierzu bitte ein Ausweisdokument und die auf deinen Namen lautende Gewerbeanmeldung, den gerichtlichen Beschluss oder einen anderen eindeutigen Nachweis deiner unbeschränkten Geschäftsfähigkeit nach der Bestellung im Kundenkonto hoch. Bitte beachte, dass der Zahlungsanbieter PayPal minderjährige Personen unabhängig der Geschäftsfähigkeit generell von seinem Angebot ausschließt. Deshalb bietet sich in einem solchen Fall die Zahlung bei uns per Kreditkarte an.
Andernfalls sind minderjährige Personen mangels unbeschränkter Geschäftsfähigkeit nicht berechtigt ein Impressum zu führen. Daher ist die Buchung unseres Impressum-Services durch Minderjährige selbst dann nicht sinnvoll, wenn ein Vormund seine Einwilligung erteilen würde.
Aufgrund der geänderten Fassung des Telemediengesetzes kam die Frage auf, ob die Angabe der Adresse eines Impressum-Services, anstelle der Anschrift eines Firmensitzes, bzw. einer privaten oder geschäftlichen Meldeadresse im Impressum derzeit noch zulässig ist.
Verlangt doch § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG nun ganz klar die Anschrift, an dem der Diensteanbieter niedergelassen ist.
Die Antwort lautet „Ja“. Die Nutzung des Impressum-Service ist weiterhin zulässig. Das OLG Frankfurt a. M. hatte sich erst jüngst in einem Klageverfahren gegen eine sogenannte „Briefkastenfirma“ mit den aktuellen Anforderungen des Impressumsinhalts zu befassen und im Februar 2021 zu Gunsten der Beklagten entschieden (Link unten).
Eine klassische Niederlassung mag zwar ein entsprechend ausgestatteter Firmensitz bzw. eine Geschäftsstelle sein, an der Angelegenheiten tatsächlich verwaltet und geregelt werden könnten. Das Oberlandesgericht stellte jedoch klar, dass durch das Telemediengesetz keine Angabe einer physischen Niederlassung an einem bestimmten Ort verlangt wird. Es verlangt auch nicht, dass die impressumspflichtige Person oder das Unternehmen unter der angegebenen Adresse tatsächlich anzutreffen ist oder dort persönlich oder geschäftsmäßig eingerichtet sein muss.
Die Informationspflichten des § 5 TMG sollen (nur) eine Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter ermöglichen.
Dies setzt wiederum voraus, dass die betroffene Person bzw. das Unternehmen unter der im Impressum angegebenen Adresse tatsächlich erreichbar ist. Sei es persönlich, über einen Dienstleister oder wie im erwähnten Verfahren lediglich durch Angabe der umstrittenen Briefkastenadresse.
Das Oberlandesgericht erklärte weiterhin, dass § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG zur Vermeidung einer Irreführung durch Unterlassen bzw. vorenthalten von Informationen (vgl. dazu Köhler/Bornkamm UWG, § 5a Rn 4.34) auch nicht bedeutet, dass damit eine physische Präsenz im Sinne eines Geschäftslokals an einem bestimmten Ort verbunden sein muss.
Referenz: Urteil zu Pflichtangaben im Impressum:
↗ OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.02.2021 – 6 U 150/19
↗ Beitrag der IT-Recht Kanzlei München zu diesem Urteil
Alleinstellungsmerkmal „Physische c/o-Adresse“
Bei Bedarf stellen wir unseren Kunden physische Räumlichkeiten an unserem Standort zur Verfügung. Dies gilt auch für Privatpersonen z.B. Publizisten ohne eigenes Gewerbe, die eine c/o-Anschrift bei uns nutzen. Fragen hierzu beantworten wir gern.
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