Die Kundenzufriedenheit hat bei uns oberste Priorität. Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen.
Wir erbringen Leistungen gegenüber Privatpersonen, Partnerschaften, Vereinen, Einzelunternehmen, Personengesellschaften und auch Kapitalgesellschaften.
Briefsendungen und Einschreiben sowie behördliche und gerichtliche Sendungen werden von uns angenommen. Der Empfang wird bei Bedarf quittiert. Alle deine Sendungen werden digitalisiert und sind dann in deinem Kundenkonto abrufbar. Über neue Post informieren wir dich stets per E-Mail.
Seit dem 01.01.2022 kannst du unseren Service in Anspruch nehmen, wenn du Leistungsempfänger mit Sitz bzw. Anschrift in einem EU-Mitgliedsstaat bist. Vor diesem Zeitraum waren unsere Leistungen weltweit buchbar.
Bei Anschrift.net erhältst du einen Impressumservice zum Flatrate-Preis. Die Kosten für die Annahme eingehender Briefsendungen, für das Scannen und für den Online-Abruf sind inklusive. Du kannst deine Anschrift für alle deine Projekte nutzen z.B. für deine Bücher, deine Website und deine Social-Media-Kanäle. Auch die Verwendung mehrerer Pseudonyme ist möglich. Es gibt keine langen Verträge oder Kündigungsfristen. Falls du Post im Original nachsenden lassen möchtest, kannst du dies gegen eine Versandkostenpauschale in Höhe von 5,00 € aus dem Kunden-Konto heraus veranlassen. Für mehr Postnachsendungen gibt es natürlich einen Staffelpreis.
Die einfache Struktur macht Anschrift.net zu einem starken Partner und einzigartigen, preislich ungeschlagenen Impressumservice.
Bei uns gibt es keine Kündigungsfristen. Falls du einen gebuchten Service nicht mehr benötigst, kannst du ihn einfach per „Knopfdruck“ in deinem Kunden-Konto unter „Meine Anschriften“ abbestellen. Für den Service fallen dann keine Kosten mehr an. Er endet automatisch mit Ablauf des gebuchten Zeitraums.
Bis zum Ende des Zeitraums kannst du den Service weiterhin wie gewohnt nutzen. Du kannst dich auch gern noch umentscheiden und den Service einen Monat lang zu den bisherigen Konditionen wieder aktivieren, als wäre nichts gewesen.
Im Anschrift.net- Kundenkonto kannst du im Menü „Kreditkarten“ jederzeit Zahlungsmittel hinzufügen oder löschen. Wähle ein Zahlungsmittel als Standard aus, um künftige Zahlungen damit abzuwickeln. Gängige Zahlungsarten wie Google Pay, Apple Pay, virtuelle Kreditkarten z.B. von N26 werden genauso unterstützt, wie klassische Kreditkarten. Grundvoraussetzung ist lediglich, dass bei der Buchung die Zahlungsart „Kreditkarte“ ausgewählt wurde.
Zahlst du per PayPal-Abonnement, folge dem Link zum Zahlungsanbieter PayPal, um die Zahlungsquelle anzupassen: https://www.paypal.com/myaccount/autopay
Auch ein Wechsel der Zahlungsart ist möglich:
Um von PayPal zur Kreditkartenzahlung zu wechseln oder umgekehrt, logge dich zunächst in dein Kundenkonto ein. Gehe dort zu „Meine Anschriften“ und wähle das betreffende Abonnement aus. Klicke auf „Kündigen“. Das Abonnement wird nun beendet. Klicke nun an gleicher Stelle auf „Anschrift wieder bestellen“. Du gelangst nun zur Kasse und kannst eine neue Zahlungsart hinterlegen.
Weitere Möglichkeit:
Wir bieten monatliche, halbjährliche und jährliche Zahlweise an. Möchtest du das Zahlungsintervall ändern, gehe im Kundenkonto zu „Meine Anschriften“ und wähle das betreffende Abonnement aus. Klicke nun auf „Laufzeit ändern“ um das gewünschte Zahlungsintervall auszuwählen. Nun wirst du zur Kasse weitergeleitet. Bei Bedarf kann nun eine neue Zahlungsmethode eingerichtet werden.
Hinweis:
Bei jährlicher Zahlungsweise kannst du alternativ auch die Zahlungsart „Banküberweisung“ wählen und bequem überweisen oder einen Dauerauftrag bei deiner Bank einrichten.
Ja, unser Dienstleistungsvertrag wird im Rahmen der Bestellung vorbehaltlich einer Prüfung online geschlossen.
Es wird vorrangig geprüft, ob dein Name bzw. dein Pseudonym an der Anschrift bereits in Verwendung oder verfügbar sind. Deine Bestellung wird in der Regel innerhalb weniger Stunden bearbeitet. Sobald du eine Auftragsbestätigung mit Angabe der ladungsfähigen Anschrift erhalten hast, kannst du die gebuchte Anschrift bzw. alle gebuchten Services sofort nutzen.
Ja, die Anschrift darf für das Impressum in allen Medien, auch in Printmedien verwendet werden.
Bei der Verwendung unserer ladungsfähigen Anschriften ist stets das Veröffentlichungsdatum der Medien entscheidend. Dies gilt sowohl für Printmedien, als auch für digitale Medien. Die Verwendung der Anschrift in der aktuellen Ausgabe bereits unter anderer Anschrift erschienener Werke ist zulässig.
Medien, die nicht in Echtzeit publiziert werden, wie Bücher oder E-Books enthalten die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Impressumsangaben in der Regel auf unbestimmte Zeit. Im Falle einer Vertragsbeendigung mit Anschrift.net ändert sich daran natürlich nichts. Lediglich die Annahme und Bereitstellung der Post wird nach der Vertragsbeendigung von uns nicht mehr gewährleistet. Aus diesem Grund müssen anschließend veröffentlichte Werke ein aktualisiertes Impressum enthalten.
In Echtzeitmedien hingegen, z.B. auf Webseiten oder in sozialen Netzwerken, ist das Impressum stets aktuell zu halten, um die Kontaktaufnahme mit der verantwortlichen Person zu ermöglichen. Im Falle einer Vertragsbeendigung mit Anschrift.net wäre spätestens zum Vertragsende das Impressum auf diesen Präsenzen zu aktualisieren.
Ja, du kannst den Impressum-Service mit einem gültigen Kundenkonto für alle deine Projekte nutzen.
Nutze die Anschrift auf deinen Websites, für Social-Media und auch im Impressum von Büchern.
Ausgeschlossen sind lediglich Medien, die gegen geltendes Recht verstoßen, rassistisch, diskriminierend oder hetzend sind.
Warensendungen nehmen wir prinzipiell nicht entgegen.
Falls doch einmal eine Warensendung abgestellt oder in den Briefkasten eingeworfen wird, kannst du im Kundenkonto selbstverständlich die Nachsendung beauftragen.
Gewerbliche Shop-Betreiber können unseren Impressum-Service ebenfalls nutzen. Allerdings ist für den Versand physischer Waren eine separate Retourenanschrift erforderlich, die in der Regel als Absender dient.
Die Antwort lautet JEIN.
Wenn du eine andere Person oder einen Dienstleister mit dem Empfang deiner Briefsendungen beauftragst, solltest du generell deinem Empfangsbevollmächtigten eine Postvollmacht / Empfangsvollmacht ausstellen. Andernfalls wird es sehr wahrscheinlich zu Schwierigkeiten bei der Übergabe von Einschreiben kommen.
Im Bestellvorgang bei Anschrift.net wird elektronisch ein Dienstleistungsvertrag mit dir geschlossen, der eine Empfangsvollmacht enthält und darüber hinaus das Öffnen, die Digitalisierung und Bereitstellung deiner Sendungen in dein Kundenkonto regelt.
Anbieter von repräsentativen Adressen müssen stets eine aktuelle und im Original unterzeichnete Vollmacht an der gebuchten Anschrift vorhalten, wenn die Ladungsfähigkeit in Vertretung durch den Dienstleister sichergestellt werden soll.
Anschrift.net bietet speziell als Impressum-Service sogenannte c/o- Anschriften an. Dies bedeutet, dass du als Adressat bestimmst, dass der im c/o benannte Empfänger deine Briefsendungen stellvertretend für dich erhalten soll. Gegenüber dem Briefzusteller haben wir uns nun als c/o bevollmächtigter Empfänger zu legitimieren.
Aus diesem Grund können wir stets deine Briefsendungen und Einschreiben annehmen. Dies gilt selbst dann, wenn Briefsendungen an ein dem Briefzusteller unbekanntes Pseudonym, z.B. einem als Autor verwendeten Name gerichtet sind.
Sollte ein Beamter / eine Beamtin im Rahmen einer persönlichen Übergabe eines Schriftstücks tatsächlich aus dem Sachverhalt heraus deine Identität kennen und auf deine Empfangslegitimation bestehen, werden wir in diesem Fall eine aktuelle Empfangsbestätigung anfordern.
Unsere Anschriften sind optimal geeignet für die Verwendung in Impressen, sowohl in Print- als auch in digitalen Medien.
Du kannst unsere Anschrift als Geschäftsanschrift im Impressum deiner Websites, auf Verkaufsportalen, Videoportalen etc. verwenden. Genau dafür ist die Anschrift da. Darüber hinaus kannst du die Anschrift auch gegenüber Gerichten und Behörden als ladungsfähige Anschrift verwenden. Die Registrierung eines Firmensitzes oder Wohnsitzes, einer Niederlassung oder Zweigniederlassung auf diese Adresse ist nicht möglich.
Du darfst die Anschrift auch nicht beim Handelsregister angeben. Unser Dienst beschränkt sich auf die Umsetzung der Voraussetzungen einer ladungsfähigen Anschrift durch die Postannahme und die Weiterleitung eventueller Briefe an dich in digitaler Form.
Wir bieten keinerlei Wohnadressen an.
Ja, bitte gib bei der Bestellung deine letzte Wohnadresse oder einen Empfangsberechtigten an. Alternativ kannst du im Feld „Straße“ auch „ohne festen Wohnsitz“ eintragen und die Postleitzahl und den Ort deines Aufenthaltes angeben. Im Zweifelsfall trage bitte den Ort 86551 Aichach ein.
Anders als der Impressum-Service Anschrift.net sollen Anbieter von repräsentativen Adressen in der Regel suggerieren, dass du als deren Kunde und Adressat deinen Geschäftssitz oder zumindest eine Geschäftsanschrift an der renommierten Anschrift hast und dort anzutreffen bist. Deshalb muss der Dienstleister stets eine aktuelle und im Original unterzeichnete Vollmacht von dir am gebuchten Standort vorhalten, wenn die Ladungsfähigkeit in Vertretung durch den Dienstleister sichergestellt werden soll.
Diese Vorgehensweise eignet sich besonders für Startups ohne eigene Gewerberäume, die vorübergehend eine ladungsfähige Anschrift für die Eintragung im Handelsregister und gegenüber Behörden benötigen.
Für Kundengruppen, die langfristig „nur“ eine ladungsfähige Anschrift benötigen z.B. für ein rechtssicheres Impressum oder um Kennzeichnungspflichten zu erfüllen, ist eine preiswertere Lösung gefragt.
Mit dem Impressum-Service Anschrift.net bekommst du eine preiswerte c/o Anschrift. Auf eingegangene Post kannst du weltweit online zugreifen. Wir nehmen deine Post auch persönlich entgegen und quittieren bei Bedarf den Empfang. Die ideale und preiswerte Lösung für z.B. Autoren, Blogger, digitale Nomaden, Freelancer, Influencer, freie Journalisten, Künstler, Let´s-Player und Selfpublisher etc.
Da wir in deiner Post als c/o-Empfänger adressiert sind, erübrigt sich ständig eine aktuelle Post- bzw. Vertretungsvollmacht vorhalten zu müssen. Wir können sogar an Pseudonyme adressierte Post entgegennehmen.
Ja, das kannst du gern tun. Damit wird deine private Anschrift bei Whois-Abfragen nicht übermittelt. Unsere Anschrift entspricht den Bestimmungen von Domain-Registrierungsstellen.
Es wird zur Identitätsfeststellung und Altersprüfung die Kopie eines amtlichen Dokuments benötigt, aus dem zumindest der vollständige Name, das Geburtsdatum und die ausstellende Behörde hervorgeht.
Hierfür bieten sich der Personalausweis oder Reisepass aber auch andere amtliche Dokumente an.
Eine verschlüsselte Übertragung wird gewährleistet, in dem das fotografierte oder gescannte Dokument aus dem Kundenkonto heraus hochgeladen wird.
Ja, du kannst gern ein oder mehrere Pseudonyme verwenden. Pseudonyme können während des Bestellprozesses angegeben werden. Eine nachträgliche Bekanntgabe ist per E-Mail jederzeit möglich. Dir kann nun eingehende Briefpost sowohl an das Pseudonym als auch an deinen eigentlichen Namen zugeordnet werden. Pseudonyme werden nicht auf Rechnungen ausgewiesen, sofern Sie nicht im Feld „Firmenname / Organisation“ eingetragen werden.
Eingetragene Künstlernamen akzeptieren wir wie Realnamen. Beachte aber: Falls Postnachsendungen des Künstlers von uns an den Realnamen gewünscht sind, musst du uns auch deinen Realnamen angeben. In diesem Fall verfahre bitte mit dem Künstlernamen wie mit einem Pseudonym.
Achtung: Während Autoren unter Pseudonym schreiben können, ist auf impressumspflichtigen Internetpräsenzen ein realer Name oder eingetragener Künstlername im Impressum zu kommunizieren. Pseudonyme können zusätzlich verwendet werden, z.B. um eingehende Post leichter verschiedenen Social-Media-Kanälen zuordnen zu können.
Unsere Anschriften sind wie folgt aufgebaut:
Dein Name, Organisation oder Pseudonym
c/o Block Services
Straße Nr.
PLZ Ort
oder
Dein Name, Organisation oder Pseudonym
c/o COCENTER
Straße Nr.
PLZ Ort
Unter der jeweilgen Anschrift befindet sich nicht nur unser Briefkasten, sondern auch ein tagsüber besetzter Empfang.
Sofern durch Ermächtigung und gerichtliche Genehmigung nach §112 BGB oder durch anderweitige Entscheidung eine unbeschränkte Geschäftsfähigkeit vorliegt, nehmen wir deine Bestellung trotz Minderjährigkeit gern an. Lade hierzu bitte ein Ausweisdokument und die auf deinen Namen lautende Gewerbeanmeldung, den gerichtlichen Beschluss oder einen anderen eindeutigen Nachweis deiner unbeschränkten Geschäftsfähigkeit nach der Bestellung im Kundenkonto hoch. Bitte beachte, dass der Zahlungsanbieter PayPal minderjährige Personen unabhängig der Geschäftsfähigkeit generell von seinem Angebot ausschließt. Deshalb bietet sich in einem solchen Fall die Zahlung bei uns per Kreditkarte an.
Andernfalls sind minderjährige Personen mangels unbeschränkter Geschäftsfähigkeit nicht berechtigt ein Impressum zu führen. Daher ist die Buchung unseres Impressum-Services durch Minderjährige selbst dann nicht sinnvoll, wenn ein Vormund seine Einwilligung erteilen würde.
Aufgrund der geänderten Fassung des Telemediengesetzes kam die Frage auf, ob die Angabe der Adresse eines Impressum-Services, anstelle der Anschrift eines Firmensitzes, bzw. einer privaten oder geschäftlichen Meldeadresse im Impressum derzeit noch zulässig ist.
Verlangt doch § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG nun ganz klar die Anschrift, an dem der Diensteanbieter niedergelassen ist.
Die Antwort lautet „Ja“. Die Nutzung des Impressum-Service ist weiterhin zulässig. Das OLG Frankfurt a. M. hatte sich erst jüngst in einem Klageverfahren gegen eine sogenannte „Briefkastenfirma“ mit den aktuellen Anforderungen des Impressumsinhalts zu befassen und im Februar 2021 zu Gunsten der Beklagten entschieden (Link unten).
Eine klassische Niederlassung mag zwar ein entsprechend ausgestatteter Firmensitz bzw. eine Geschäftsstelle sein, an der Angelegenheiten tatsächlich verwaltet und geregelt werden könnten. Das Oberlandesgericht stellte jedoch klar, dass durch das Telemediengesetz keine Angabe einer physischen Niederlassung an einem bestimmten Ort verlangt wird. Es verlangt auch nicht, dass die impressumspflichtige Person oder das Unternehmen unter der angegebenen Adresse tatsächlich anzutreffen ist oder dort persönlich oder geschäftsmäßig eingerichtet sein muss.
Die Informationspflichten des § 5 TMG sollen (nur) eine Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter ermöglichen.
Dies setzt wiederum voraus, dass die betroffene Person bzw. das Unternehmen unter der im Impressum angegebenen Adresse tatsächlich erreichbar ist. Sei es persönlich, über einen Dienstleister oder wie im erwähnten Verfahren lediglich durch Angabe der umstrittenen Briefkastenadresse.
Das Oberlandesgericht erklärte weiterhin, dass § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG zur Vermeidung einer Irreführung durch Unterlassen bzw. vorenthalten von Informationen (vgl. dazu Köhler/Bornkamm UWG, § 5a Rn 4.34) auch nicht bedeutet, dass damit eine physische Präsenz im Sinne eines Geschäftslokals an einem bestimmten Ort verbunden sein muss.
Referenz: Urteil zu Pflichtangaben im Impressum:
↗ OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.02.2021 – 6 U 150/19
↗ Beitrag der IT-Recht Kanzlei München zu diesem Urteil
Alleinstellungsmerkmal „Physische c/o-Adresse“
Bei Bedarf stellen wir unseren Kunden physische Räumlichkeiten an unserem Standort zur Verfügung. Dies gilt auch für Privatpersonen z.B. Publizisten ohne eigenes Gewerbe, die eine c/o-Anschrift bei uns nutzen. Fragen hierzu beantworten wir gern.
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